Zahlungsdaten von Amazon an Lexoffice übertragen

Die Onlinehändler, die Ihre Artikel auf den Amazon-Marktplätzen verkaufen, wissen, dass das Verbuchen der Zahlungstransaktionen in der Buchhaltung erst einmal nicht einfach automatisch möglich ist. Da Amazon dem Händler nur Abrechnungsberichte zur Verfügung stellt, ist es nicht möglich einzelne Zahlungen in Lexoffice zu importieren. Um jedem Beleg in der Buchhaltung nun einer Zahlungstransaktion zuordnen zu können, übertragen viele Händler händisch die Zahlungen in ihr Buchhaltungsprogramm. Das ist jedoch bei einer größeren Anzahl an Transaktionen nicht mehr zu bewältigen. Die Verbuchung von Gesamtbeträgen stellt ebenfalls keine Lösung dar. Denn dann haben Sie keine ordnungsgemäße Buchführung und es kommt bei einer Prüfung zu Problemen, da Sie nicht nachweisen können, wie sich die Gesamtbeträge zusammensetzen.  

PayJoe ermöglicht eine automatische und ordnungsgemäße Buchhaltung

PayJoe greift über eine API-Schnittstelle auf die Abrechnungsberichte aus dem Amazon Seller Central zu und schlüsselt diesen in einzelne Transaktionen auf. Einmal in PayJoe angelegt, werden die Zahlungsdaten von Amazon ganz automatisch und regelmäßig abgeholt.  

Wenn Sie in PayJoe auch einen Zugang zu Ihrem ERP-System eingerichtet haben, holt sich PayJoe im nächsten Schritt die Belegdaten hinzu. Die Belegdaten werden dann mit den Amazon-Zahlungsdaten abgeglichen. 

Die Zahlungsdaten werden nun mit Informationen aus den Belegen angereichert. Die angereicherten Zahlungsdaten können schlussendlich aus PayJoe exportiert und in Lexoffice eingelesen werden. Dazu legen Sie in Lexoffice eine neue Kontoverbindung für den PayJoe Amazon-Zugang an. Vorab importieren Sie die Belege aus Ihrer Warenwirtschaft in Lexoffice. Durch die jetzt vorhandenen Beleginformationen im Verwendungszweck der einzelnen Zahlungstransaktionen, findet Lexoffice automatisch die passenden Belege zur Zahlung. Jetzt können Sie all Ihre Zahlungen mit nur noch einem Klick verbuchen.  

Amazon-Gebühren einfach kategorisieren 

Auch die Amazon-Gebühren können Sie nun als einzelne Transaktionen in Lexoffice kategorisieren. Da bei einem Händler immer wieder die gleichen Gebühren (bspw. Bestellgebühren und Auszahlungen) anfallen und eine Gebührenart auch immer dieselbe Bezeichnung im Verwendungszweck hat, können diese einer Kategorie zugeordnet werden und dadurch automatisch auf die richtigen Konten gebucht werden. Weitere Infos zur Kategorisierung in Lexoffice können Sie hier nachlesen.  

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