30.09.2019

PSD2-Richtlinie - Schonfrist für Onlinehändler

PSD2 Richtlinie

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Gültig ist die neue Richtlinie PSD2 eigentlich schon seit Anfang letzten Jahres. Was nun ab dem 14. September gilt, ist eine Ergänzung zur Richtlinie mit dem eingängigen Titel „DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2018/389 DER KOMMISSION vom 27. November 2017 zur Ergänzung der Richtlinie (EU) 2015/2366 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für eine starke Kundenauthentifizierung und für sichere offene Standards für die Kommunikation“.

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Diese Ergänzung erschien mit 38 Artikeln am 13.03.2018. Die Absätze 3 und 5 des Artikels 30 gelten bereits seit dem 14. März dieses Jahres. Und die gesamte Ergänzung nun seit dem 14. September.

Dank vorgeschriebener Zwei-Faktor-Authentifizierung soll die PSD2 Richtlinie das Bezahlen im Internet für den Endkunden noch sicherer machen. Mehr zu diesem Thema finden Sie hier.

Wichtig für Onlinehändler

Da stellt sich natürlich die Frage‚ was hat der Onlinehändler damit zu tun? Er stellt ja lediglich beim Bestellvorgang verschiedenen Zahlungsanbieter zur Auswahl. Onlinehändler müssen nun aber darauf achten, dass die angebotenen Zahlungsdienstleister ‚PSD2-kompatibel‘ sind. Es muss also mindesten eine Zwei-Faktor-Authentifizierung gegeben sein. Dieser Authentifizierungsprozess muss vom Zahlungsanbieter gewährleistet werden und dann vom Onlinehändler im Shop abgebildet werden.

Schonfrist

Gefordert wurde eine Verschiebung oder einer längere Übergangsfrist, damit alle am Zahlungsverkehr Beteiligten genug Zeit haben, um sich auf die Änderungen vorzubereiten.

Das Bundesamt für Finanzdienstleistungen (Bafin) teilte mit, dass, „Zahlungsdienstleister mit Sitz in Deutschland Kreditkartenzahlungen im Internet weiterhin auch ohne die sogenannte starke Kundenauthentifizierung ausführen dürfen.“ Die Bafin würde dies zunächst nicht beanstanden. In anderen Ländern, wie z.B. Frankreich oder Großbritannien, wurde bereits eine Übergangsfrist von 18 Monaten beschlossen. Wie lange die Schonfrist in Deutschland andauern wird, muss noch beschlossen werden. Für diese Entscheidung wird die Bafin Markteilnehmer konsultieren und sich mit der europäischen Bankaufsicht und den nationalen europäischen Aufsichtsbehörden abstimmen.

In PayJoe haben bereits Umstellungen in Bezug auf die neue PSD2 Richtlinie stattgefunden. Mehr darüber erfahren Sie hier.