30.01.2024 15:00

Neue Steuersätze 2024 in der EU


Seit Januar 2024 haben sich die Steuersätze in einigen Ländern teils deutlich verändert. Innerhalb Europas gibt es Änderungen, die Auswirkungen auf Unternehmen und Verbraucher:innen haben können. Dazu gehören Länder wie Tschechien, Estland und Luxemburg als auch die Schweiz.   

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In Estland wird der Regelsteuersatz von 20 % auf 22 % erhöht. Dies bedeutet, dass Unternehmen und Einzelpersonen mehr Steuern zahlen müssen, wenn sie Waren oder Dienstleistungen kaufen oder verkaufen.

Auch Luxemburg ist von den neuen Steuerregelungen betroffen. Die temporäre Senkung des Steuersatzes für das Jahr 2023 endete am 31. Dezember desselben Jahres. Ab 2024 gelten wieder die bisherigen Steuersätze: Der Regelsteuersatz beträgt dann wieder 17 %, der mittlere Steuersatz von 14 % sowie der reduzierte Steuersatz von 8 %

Malta führt einen neuen ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 12 % ein (neben den bereits existierenden 5 % und 7 %). Die gilt für die Vermietung von Sportbooten, bestimmte Dienstleistungen im Gesundheitswesen, Dienstleistungen der Wertpapierverwahrung und bestimmte Dienstleistungen im Zusammenhang mit Krediten und Kreditgarantien.

Österreich hat beschlossen, ab dem Jahr 2024 einen Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen einzuführen. Dadurch sollen Investitionen in erneuerbare Energien gefördert werden und gleichzeitig eine umweltfreundlichere Energieversorgung ermöglicht werden.

Die Schweiz passt ebenfalls ihre Steuergesetzgebung an: Der Normalsatz steigt von aktuell7,7% auf zukünftig 8,1%. Der reduzierte Satz erhöht sich von 2,5% auf 2,6%. Diese Erhöhungen können für Unternehmen und Verbraucher:innen zu höheren Kosten führen.

Auch Tschechien ändert seine Steuersätze. Hier wird ein neuer ermäßigter Steuersatz von 12 % eingeführt, der die bisherigen Sätze von 15 % und 10 % ablöst. Zusätzlich wird auch ein Nullsteuersatz eingeführt. Diese Änderungen sollen dazu beitragen, das Wirtschaftswachstum anzukurbeln und Investitionen im Land zu fördern.

Es ist daher unerlässlich, stets über aktuelle Regelungen informiert zu sein und gegebenenfalls rechtzeitig Anpassungen vorzunehmen. Nur so kann eine korrekte Rechnungsstellung ab dem 01.01.2024 gewährleistet werden.