Sie müssen eine Verfahrensdokumentation erstellen, wenn Ihr Unternehmen steuerpflichtig ist, Sie Bilanzen oder Einnahmeüberschussrechnungen erstellen müssen und Sie Ihre Prozesse EDV-gestützt abbilden. Kurz gesagt, sobald Sie auch verpflichtet sind sich an die GoBD zu halten.
Mit Verfahrensdoku24.de bietet Ihnen unser Partner Easyway IT GmbH einen unvergleichbaren Service.
Verfahrensdoku24 unterstützt Sie bei der Erstellung der Verfahrensdokumentation für Ihr Unternehmen. Das umfasst nicht nur die Erstellung. Zusätzlich berät Sie Verfahrensdoku24 persönlich und individuell zu Ihren Unternehmensprozessen. So kommen Sie nicht nur entspannt durch die Betriebsprüfung, sondern können auch Ihre Unternehmensperformance steigern.
Eine Dokumentation, in der alle relevanten IT-Prozesse, die mit der Buchhaltung zusammenhängen, in schriftlicher Form dargestellt werden.
Alle Vorgehensweisen, Systeme und Programme in Bezug auf Ihre buchhalterischen Prozesse müssen im Einzelnen dargestellt werden. Sie sollte formal aufbereitet sein mit Übersichten, Grafiken und auch einem Inhaltsverzeichnis. Eine Aneinanderreihung von Informationen ohne weitere Details und Struktur erfüllt die Anforderungen an eine Verfahrensdokumentation nicht.
Alle steuerpflichtigen Unternehmen, die Bilanzen oder Einnahmeüberschussrechnungen erstellen müssen und Prozesse EDV-gestützt abbilden. Also jeder, der verpflichtet ist, sich an die GoBD zu halten.
Vor allem aufgrund der Einhaltung der GoBD. Schon im Jahr 2014 hat die Finanzverwaltung Regelungen für die elektronische Buchführung und die Belegerfassung erlassen und das in Form der „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“, kurz GoBD.
Die Regelungen betreffen drei Hauptbereiche:
Da zwei der zentralen Punkte der GoBD die Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit der Buchungen in der Buchhaltung fordert, muss eine Verfahrensdokumentation erstellt werden.
Ein sachverständiger Dritter ist mit Hilfe der Verfahrensdokumentation in der Lage, beispielsweise im Fall einer Betriebsprüfung, innerhalb einer angemessenen Zeit, sich einen Überblick über die vorhandenen Strukturen und Prozesse eines Unternehmens zu bilden.
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Wenn im Rahmen einer Betriebsprüfung keine Verfahrensdokumentation vorgelegt werden kann, führt das zu einer negativen Bewertung des Gesamtbilds der Prüfung.
Wenn noch weitere Schwachstellen in der Buchführung hinzukommen, wird diese eher verworfen, als wenn ein Verfahrensdokumentation vorgelegt werden konnte.
Hinzuschätzungen sind ohne eine Verfahrensdokumentation also wahrscheinlicher.
Die Erstellung einer Verfahrensdokumentation erfordert Fachkenntnis und Erfahrung.
✔ | Umfangreiche Beratung | ✔ | Fachkundige Unterstützung bei der Erstellung |
✔ | Sicherheit bei der Betriebsprüfung | ✔ | Prozessoptimierungsberatung |
✔ | Aufzeigen von Potentialen | ✔ | Keine Hinzuschätzungen bei Betriebsprüfungen für diesen Bereich |