Amazon-Zahlungen mit PayJoe zu DATEV übertragen

Für einen Onlinehändler kann es zeitraubend und aufwendig sein die Zahlungsdaten von Amazon in DATEV zu übertragen. Denn von Amazon erhalten Onlinehändler lediglich Abrechnungsberichte mit Gesamtbeträgen. Die einzelnen Zahlungsdaten können in der Buchhaltung nicht zugeordnet werden und so ist eine ordnungsgemäße Buchhaltung nicht möglich.

 

Mit PayJoe wird Ihnen eine ordnungsgemäße und zeitsparende Buchhaltung der Amazon-Zahlungen ermöglicht.

 

PayJoe greift über eine API-Schnittstelle auf die Zahlungsdaten vom Amazon zu. Einmal in PayJoe angelegt, werden die Zahlungsdaten von Amazon ganz automatisch und regelmäßig abgeholt. PayJoe schlüsselt die Berichte in einzelne Zahlungen auf. Die Zahlungen können dann direkt im DATEV-Format exportiert und in DATEV verbucht werden.

Um PayJoe optimal nutzen zu können, legen Sie noch einen Zugang zu Ihrer Warenwirtschaft in PayJoe an. So kann PayJoe den Zahlungsdaten gleich wichtige Belegdaten hinzufügen, die später eine automatische Zuordnung in DATEV ermöglichen.

  • Zugang in PayJoe zu Amazon anlegen
  • Zugang in PayJoe zu Ihrer Warenwirtschaft anlegen
  • Alle Zahlungsdaten von Amazon in DATEV automatisch den Belegen zuordnen
  • Mit wenigen Klicks alles verbuchen

 

Was ist mit Amazon-Gebühren?

Auch dafür gibt es eine einfache Lösung. Jede Gebührenart enthält immer die gleiche Bezeichnung. Da die Originalbezeichnungen der Gebühren zu viele Zeichen enthalten, gibt PayJoe immer die Abkürzungen im Verwendungszweck mit aus. Eine Übersicht über alle Abkürzungen und Gebührenarten können unter hilfe.payjoe.de nachgeschlagen werden.

Um auch die Gebühren schnell und automatisch in DATEV verbuchen zu können, bietet es sich an Lerndateieinträge zu erstellen. Dort werden Regeln hinterlegt, die festlegen, welche Gebühr auf welches Konto gebucht werden soll.

 

Die Buchhaltung war noch nie so einfach, kostengünstig und schnell.

 

PayJoe können Sie kostenlos testen, um zu sehen wie es sich in Ihre Arbeitsprozesse einfügt. Registrieren Sie sich dafür einfach auf www.payjoe.de/registrierung. Sie erhalten dabei 20€ Startguthaben. Mit diesem Startguthaben können Sie PayJoe vollumfänglich nutzen. Wenn Ihr Startguthaben aufgebraucht ist, können Sie es bei Bedarf wieder aufladen. Es gibt keine Grundgebühr oder Vertragslaufzeiten. Sie zahlen nur, wenn Sie PayJoe auch tatsächlich nutzen.

Bei Fragen – auch ganz speziell zu Ihrer Buchhaltungssituation – beraten wir Sie gerne.

07021 9987003